Reiseversicherungensiehe auch Reisebedingungen Reiseversicherungen schützen jeden Menschen, der für eine bestimmte Zeit eine Urlaubsreise unternimmt. Sie reicht von der Reiserücktrittskostenversicherung über die Reisekrankenversicherung bis hin zur Reisegepäckversicherung. So schützt die Reiseversicherung sowohl vor als auch während des Urlaubs. Je nach gewähltem Umfang erhält der Kunde bei Eintreten des Versicherungsfalles finanzielle Hilfe, um diese Belastung zu vermeiden. So kann der Urlaub ohne Bedenken begonnen werden, denn die Risiken sind abgedeckt. Reiseversicherungen können individuell zusammengestellt werden. Die Kosten belaufen sich nach deren Umfang. Die nachfolgend genannten Reiseversicherungen können alle einzeln abgeschlossen werden. Es ist jedoch günstiger, die Versicherungen als Paket zu kaufen. ReisekrankenversicherungEin weiterer wichtiger Zweig der Reiseversicherung ist die Reisekrankenversicherung. Es kann natürlich jederzeit geschehen, das eine Krankheit im Urlaub auftritt. Dann ist es notwendig, den Arzt am Urlaubsort aufzusuchen. Die Kosten hierfür muss der Patient selbst tragen, denn die eigene Krankenversicherung deckt diese nicht ab. Da die Ärzte, vor allem im Ausland, jedoch hohe Gebührensätze haben, kann dies die Urlaubskasse erheblich schädigen. Die Reisekrankenversicherung zahlt alle Kosten, die für einen Arztbesuch anfallen zuzüglich die Kosten für Medikamente. Auch ein Krankenhausaufenthalt oder gar der Rücktransport nach Hause, sollte er medizinisch notwendig sein, wird bezahlt. Die Reisekrankenversicherung kann sowohl nur für den Zeitraum der Reise (2 Wochen) abgeschlossen werden, es ist aber auch möglich, den Zeitraum für ein Jahr zu nutzen. Diese Versicherungen sind unwesentlich teurer, der Kunde ist dann aber bei allen Auslandsreisen, die während eines Jahres unternommen werden, versichert. Die Kosten der Versicherung richten sich nach der Dauer der Reise. Einige Versicherungen berechnen zudem einen Aufschlag für Menschen über 65 Jahre. ReiserücktrittskostenversicherungVor der Reise schützt die Reiserücktrittskostenversicherung. Sie übernimmt die Stornokosten des Reiseanbieters, falls die Reise nicht angetreten werden kann. Ursachen für das Nichtantreten einer Urlaubsreise gibt es viele. So kann eine ungeplante Schwangerschaft die Reise ebenso unmöglich machen wie ein schwerer Unfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes durch eine betriebsbedingte Kündigung. Wichtig ist in jedem Fall, das der Kunde bei Buchung der Reise mit dem Eintritt eines der oben genannten Fälle nicht rechnen konnte. Daher ist die Reiserücktrittskostenversicherung vor allem für Familien wichtig, denn kleine Kinder können schnell krank werden. Aber auch alle anderen Reisenden sollten eine Rücktrittskostenversicherung abschließen, denn die Stornokosten können, je nach Zeitpunkt des Stornos, sehr hoch sein. Um die Versicherung nutzen zu können, muss sie spätestens 14 Tage nach Buchung der Reise abgeschlossen werden. Sie kann sowohl für Pauschalreisen als auch für den Urlaub in Ferienwohnungen genutzt werden. Ist die Reise angetreten, kann die Reiserücktrittskostenversicherung noch um eine Reiseabbruchversicherung erweitert werden. Diese Versicherung zahlt die Kosten des Abbruchs, den Gegenwert der nicht in Anspruch genommenen Urlaubsleistungen sowie den außerplanmäßigen Rücktransport nach Hause. Diese Versicherung ist für alle Menschen sinnvoll, denn ein Unglücksfall in der Familie kann den Abbruch der Reise nötig machen. ReisegepäckversicherungWeiterhin notwendig, wenn eine Reise angetreten wird, ist die Reisegepäckversicherung. Wenn das Reisegepäck, zum Beispiel auf einer Flugreise, abhanden kommt, zahlt die Fluggesellschaft erst nach einigen Tagen den in den ABG vereinbarten Betrag. Bis dahin ist der Kunde auf sich allein gestellt. Die Reisegepäckversicherung tritt jedoch sofort mit einem Betrag ein (zwischen 250 und 400 Euro), mit dem der Kunde einkaufen gehen kann. So können bereits einige Kleidungsstücke, Kosmetik- oder Hygieneartikel gekauft werden, um den Urlaub planmäßig zu beginnen. |